Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihren Webauftritt bedeutet – und wie Sie jetzt handeln.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer bis dahin keine Maßnahmen ergriffen hat, betreibt seine Website seit diesem Tag möglicherweise rechtswidrig – mit entsprechenden Konsequenzen. Und doch haben viele Unternehmen das Thema noch immer nicht angepackt.
In diesem Artikel erfahren Sie, wen das Gesetz betrifft, was konkret gefordert wird – und wie sich die Anforderungen in TYPO3 effizient umsetzen lassen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen – ob sehbehindert, hörgeschädigt oder motorisch eingeschränkt – eine gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen.
Technisch orientiert sich das Gesetz an der Norm EN 301 549, die ihrerseits direkt auf die WCAG 2.1 Level AA verweist – den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
Das BFSG richtet sich an private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu zählen insbesondere:
Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen – allerdings nur bezogen auf Dienstleistungen (nicht auf Produkte). Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherkontakt fallen ebenfalls nicht direkt unter das Gesetz.
Wichtig: Es gibt keine Übergangsfrist für bestehende Websites. Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025 – ohne Aufschub.
Das BFSG sieht Bußgelder vor. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände – ein Risiko, das in anderen EU-Ländern mit ähnlichen Regelungen bereits aktiv genutzt wird. Auch ein Reputationsschaden durch öffentliche Kritik ist nicht zu unterschätzen.
Die WCAG-Anforderungen lassen sich in vier Grundprinzipien zusammenfassen – eine Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis heißt das zum Beispiel:
Gute Nachrichten für alle TYPO3-Betreiber: Das CMS bietet von Haus aus eine solide Grundlage für barrierefreie Websites – vorausgesetzt, es wird richtig eingesetzt.
Wir haben in den vergangenen Jahren mehrere größere TYPO3-Projekte einem vollständigen WCAG 2.1 AA-Audit unterzogen – von der Analyse bis zur abnahmefähigen Umsetzung. Dabei hat sich ein strukturiertes Vorgehen bewährt:
Das BFSG ist keine theoretische Bedrohung mehr – die Frist ist seit fast einem Jahr verstrichen. Unternehmen, die heute handeln, schützen sich vor rechtlichen Risiken, erschließen eine breitere Zielgruppe und investieren in eine nachhaltigere Webpräsenz.
Wir unterstützen Sie dabei: vom ersten Audit bis zur barrierefreien TYPO3-Website.
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